
Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten und fragen sich, welche Möglichkeiten es gibt, diesen abzuwenden? Die Einstellung des Verfahrens wegen einer Ordnungswidrigkeit ist eine davon. Sie kann erfolgen, wenn die Staatsanwaltschaft oder die zuständige Verwaltungsbehörde entscheidet, dass kein öffentliches Interesse an einer weiteren Verfolgung besteht oder die Beweislage nicht ausreicht.
Es gibt verschiedene Gründe für eine Einstellung:
Geringfügigkeit der Tat: Bei kleineren Vergehen, wie einer leichten Geschwindigkeitsüberschreitung, kann das Verfahren eingestellt werden.
Fehler im Verfahren: Wenn Formfehler im Bußgeldbescheid oder während der Beweisaufnahme vorliegen.
Unzureichende Beweise: Wenn die Beweislage zu schwach ist, um einen zweifelsfreien Nachweis der Schuld zu führen.
Als Ihr Anwalt prüfe ich die Details Ihres Falls, identifiziere die Schwachstellen im Verfahren und vertrete Ihre Interessen gegenüber den Behörden, um eine Einstellung zu erwirken. Mein Ziel ist es, Ihnen eine langwierige und nervenaufreibende Auseinandersetzung zu ersparen und die bestmögliche Lösung für Sie zu finden.