
Sei es wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung, eines Parkverstoßes oder anderer Ordnungswidrigkeiten – Ein Bußgeldverfahren ist schnell eingeleitet. Für viele Betroffene stellt sich die Frage, wie ein solches Verfahren abläuft und welche Möglichkeiten es gibt, einer Sanktion zu entgehen oder diese zu mildern.
Grundsätzlich beginnt ein Bußgeldverfahren mit der Feststellung einer Ordnungswidrigkeit, die oft durch die Polizei oder andere Behörden (z.B. Ordnungsamt) erfolgt. Daraufhin wird in der Regel ein Anhörungsbogen versandt. Dies ist Ihre erste Möglichkeit zur Stellungnahme. Hier sollten Sie sorgfältig prüfen, ob die Angaben korrekt sind und gegebenenfalls Einwendungen vorbringen.
Folgt der Anhörung keine Einstellung, wird ein Bußgeldbescheid erlassen. Dieser enthält die genaue Bezeichnung der Ordnungswidrigkeit, die Höhe des Bußgeldes, eventuelle Punkte im Fahreignungsregister (FAER) sowie ein mögliches Fahrverbot.
Gegen den Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Dies ist der entscheidende Schritt, um das Verfahren nicht bestandskräftig werden zu lassen. Der Einspruch muss schriftlich erfolgen und an die im Bußgeldbescheid genannte Behörde gerichtet sein. Eine Begründung ist zum Zeitpunkt des Einspruchs noch nicht zwingend erforderlich, kann aber sinnvoll sein, sollte jedoch keine Einlassung enthalten.
Nach fristgerechtem Einspruch prüft die Bußgeldbehörde den Fall erneut. Hält sie am Bußgeldbescheid fest, leitet sie das Verfahren an die Amts- oder Staatsanwaltschaft weiter, die es schließlich dem zuständigen Amtsgericht vorlegt. Es kommt dann zu einer Hauptverhandlung vor Gericht, in der der Sachverhalt aufgeklärt und Beweismittel gewürdigt werden.
Ein Bußgeldverfahren wird entweder durch die Bußgeldbehörde eingestellt, durch die Amts- oder Staatsanwaltschaft oder durch das Gericht, und zwar wenn eine Verurteilung nicht hinreichend nachweisbar ist.
Gerade bei komplexeren Fällen, drohenden Fahrverboten oder wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorwurfs haben, ist die Konsultation eines spezialisierten Rechtsanwalts ratsam. Ein Anwalt kann:
Akteneinsicht beantragen und mögliche Fehler der Behörde aufdecken (z.B. bei der Messung, der Beschilderung, der Verjährung).
Eine fundierte rechtliche Stellungnahme verfassen.
Ihre Interessen in der Hauptverhandlung vertreten und wahren.
Verhandlungen mit der Behörde oder dem Gericht über eine Einstellung des Verfahrens führen.
Die frühzeitige Einschaltung eines Anwalts kann die Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens oder eine deutliche Reduzierung der Sanktionen erheblich verbessern.